Beschlussvorlage - BV Tra GV 040/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt die Errichtung eines Pavillons in der Blauen Straße 4 in Tramm.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung der Ortschaft Tramm (1. Änderung) und somit im baurechtlichen Innenbereich (§ 34 (4) BauGB. Die Satzung enthält örtliche Bauvorschriften zur Ausprägung der Dachform und deren Neigung sowie zur Höhe der Oberkante des Erdgeschosses. Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Vorhaben ist nach dem Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1-3a BauGB zu beurteilen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt zum Bauantrag zur Errichtung eines Pavillon aus Glas und Stahl (BA 150610) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

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Anlagen

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