Beschlussvorlage - BV Cri SV 539/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
Crivitzer Straße, 19089 Crivitz, OT Wessin
Gemarkung Wessin, Flur 4, Flst. 70/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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07.02.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport in der Crivitzer Straße in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 4, Flst. 70/2).
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die Erschließung ist über die Crivitzer Straße gesichert.
Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 14.02.2018 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelcarport (BA 171428) in der Crivitzer Straße in Crivitz OT Wessin zu erteilen.
Die Zufahrt ist gesondert zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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268,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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315,5 kB
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