Beschlussvorlage - BV Cri SV 538/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Nebengebäudes
Am Kulturhaus 1 a, 19089 Crivitz, OT Wessin
Gemarkung Wessin, Flur 1, Flst. 11/4
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Vorberatung
|
|
|
07.02.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid die Errichtung eines Nebengebäudes in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 11/4).
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGB dahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die Erschließung ist gesichert.
Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 21.02.2018 erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
373,3 kB
|