Beschlussvorlage - BV Pin GV 301/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in ihrer Sitzung am 28.02.2017 den Beschluss zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow gefasst.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 07.11.2017 bis 08.12.2017 öffentlich ausgelegen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen (sh. anliegende Abwägungstabelle).

Zur Vermeidung eines Verfahrensfehlers haben die Planunterlagen in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 erneut öffentlich ausgelegen. Es erfolgte eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen (sh. anliegende Abwägungstabelle).

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Abwägungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Auslegung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde Pinnow mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          StALU Westmecklenburg

-          Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

-          Forstamt Gädebehn

-          Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

-          Landesamt für zentrale Aufgaben / Technik der Polizei

-          Bergamt Stralsund

-          WEMAG

-          Deutsche Telekom AG

-          Hanse Werk AG

-          GDMcom

-          Kabel Deutschland

b)     Die Nachbargemeinden haben ihre Zustimmung erteilt.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt abschließend über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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