Beschlussvorlage - BV Cri SV 535/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid gem. § 75 LBauO MV den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb in der Schlossstraße in Basthorst.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Landwirtschaftliche Vorhaben sind gem. § 35 (1) Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Bauherr musst in dieser Hinsicht die genehmigungsrechtlichen Vorausetzungen gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim nachweisen (u.a. landwirtschftlicher Betrieb, Befähigung, etc.).

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Änderungen an der bestehenden Zufahrt sind gesondert zu beantragen.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 23.01.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb in der Schlossstraße in Crivitz OT Basthorst (BV 170275) zu erteilen.

 

Änderungen an der bestehenden Zufahrt zum Grundstück sind gesondert zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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