Beschlussvorlage - BV Pin GV 277/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 21.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 102 „Fokkerwerke Schweriner See“ aufzustellen.

Der Eigentümer und Investor plant, die Flächen um die ehemaligen Fokkerwerke am Schweriner See / Bornhövedstraße für Freizeit- und Erholungszwecke sowie wassertouristische Nutzungen zu entwickeln. Der B-Plan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, der für den Planbereich Sonderbauflächen “Boot“ darstellt.

 

Die Gemeinde wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um eine Stellungnahme gebeten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow trägt keine Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102 „Fokkerwerke Schweriner See“ der Landeshauptstadt Schwerin vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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