Beschlussvorlage - BV Cri SV 495/17-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Jede Kommune muss zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse Regelungen treffen.

In der letzten Bürgermeisterberatung haben sich alle Bürgermeister mit einer einheitlichen Regelung, nämlich der inhaltlichen Anwendung der Satzung für das Amt Crivitz, einverstanden erklärt.

In der zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Crivitz sind daher die Regelungen und Wertgrenzen

aus der Satzung des Amtes übernommen worden.

Über die Satzung hat bereits der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06.11.2017 beraten. Die nach der Vorberatung empfohlenen Änderungen wurden eingearbeitet. 

Die Satzung muss vom Landkreis Ludwigslust-Parchim als Rechtsaufsichtsbehörde

nicht genehmigt werden, sondern ist nur anzeigepflichtig. Somit kann die Satzung sofort nach der Beschlussfassung bekannt gemacht werden und tritt dann am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die alte Satzung außer Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen der Stadt Crivitz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

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Anlagen

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