Beschlussvorlage - BV Cri SV 518/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Kulturausschuss der Stadt hat sich mit den vorliegenden Anträgen beschäftigt und empfiehlt die Zuwendung entsprechend der Verfahrensweise aus dem Jahre 2017 zu beschließen.

 

Darüber hinaus soll der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz ebenfalls die jährliche Zuwendung an die Kirchgemeinde sowie an die sozialen Einrichtungen beraten und eine Empfehlung zur Stadtvertretersitzung am 11.12.2017 geben.

 

Der Sozialausschuss der Stadt Crivitz wird am 05.12.2017 über die Zuwendung an die Kirchgemeinde und den sozialen Einrichtungen beraten und eine Empfehlung für die Stadtvertretersitzung geben.

 

Hinweis:

Evtl. Änderungen in der Empfehlung des Sozialausschusses (Sitzung am 05.12.2017) sind vor der Beschlussfassung in der Stadtvertretersitzung am 11.12.2017 zu berücksichtigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Zuwendungen an die Vereine und sozialen Einrichtungen entsprechend der beigefügten Übersichten.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Zuwendung an die Kirchgemeinde Crivitz entsprechend der beigefügten Übersichten. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendungen sind in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen!!!

 

Vereinszuwendungen:

 

 

Produkt 42100/Förderung des Sports                                  3.000.- €

Produkt 28100/Heimat-und Kulturpflege                            3.150.- €

Produkt 36600/Förderung der Kinder-und Jugendarbeit     2.000.- €

 

Soziale Einrichtungen:

 

Produkt 33100 / Förderung der Wohlfahrtspflege    2.800.- €

 

Kirchgemeinde:

Produkt 29100 / Förderung der Kirchgemeinde       2.000.- €

 

 

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Anlagen

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