Beschlussvorlage - BV Cri SV 508/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Anbau einer Veranda an das vorhandene Wohnhaus in der Schlossstraße in Basthorst.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (2.Änderung) des Ortsteils Basthorst. Das Vorhaben befindet sich nicht in einer einbezogenen Fläche gem. § 2.1 der Satzung. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Das Vorhaben muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Mit der Dachneigung des Anbaus von 15 Grad wird die Festsetzung der Abrundungssatzung zur Dachneigung nicht eingehalten.

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 09.01.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Veranda an das vorhandene Wohnhaus in der Schlossstraße 31 in Crivitz OT Basthorst (BV 171407) nicht zu erteilen, da die Festsetzungen der Abrundungssatzung zur Dachneigung nicht eingehalten sind.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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