Informationsvorlage - IV Cri SV 501/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz hat für ihre in Straßenbaulast befindlichen Brücken durch das Planungsbüro IBD Ingenieurgesellschaft mbH einen Managementplan zur Brückeninstandsetzung erarbeiten lassen.

In diesem Plan ist für die Brücke Nr. 20 eine grundhafte Instandsetzung in Höhe von ca. 152.000 € vorgesehen.

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz hat die Problematik zur Beratung an die Ortsteilvertretung Gädebehn verwiesen.

Es soll geklärt werden, ob welche Verkehrsbedeutung die Brücke besitzt.

Bei der Ermittlung der anliegenden Grundstückseigentümer ist aufgefallen, dass die Gemeinde Pinnow Miteigentümer der Brücke ist.

Anzumerken ist, dass der Verbindungsweg in der Gemarkung Pinnow ein unbefestigter Weg ist, welcher für die Gemeinde Pinnow keine Verkehrsbedeutung besitzt.

 

Die Ortsteilvertretung sollte dem Bauausschuss eine Entscheidung geben.

Folgendes sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden:

Welche Verkehrsbedeutung kommt der Brücke zu?

Soll die Brücke instandgesetzt und dauerhaft erhalten werden?

 

Oder

 

Die jetzige Brücke wird so lange genutzt, bis sie gesperrt werden muss. Es erfolgt kein Ersatzneubau. Es werden keine Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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