Beschlussvorlage - BV Pin GV 274/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Jede Gemeinde muss zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse Regelungen treffen.

Die Gemeinde Pinnow hatte in der Vergangenheit keine eigene Satzung erlassen. Für die Durchführung der Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse von Ansprüchen der Gemeinde Pinnow war die Satzung des ehemaligen Amtes Ostufer Schweriner See vom 21.09.2001 anzuwenden. Lt. Vertrag zur Fusion der Ämter Banzkow, Crivitz und Ostufer Schweriner See galt diese noch übergangsweise bis zum 31.12.2014.

In der letzten Bürgermeisterberatung haben sich alle Bürgermeister mit einer einheitlichen Regelung, nämlich der inhaltlichen Anwendung der Satzung für das Amt Crivitz, einverstanden erklärt.

In der zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Pinnow sind daher die Regelungen und Wertgrenzen aus der Satzung des Amtes übernommen worden.

Die Satzung muss vom Landkreis Ludwigslust-Parchim als Rechtsaufsichtsbehörde

nicht genehmigt werden, sondern ist nur anzeigepflichtig. Somit kann die Satzung sofort nach der Beschlussfassung bekannt gemacht werden und tritt dann am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die alte Satzung außer Kraft.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Pinnow.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...