Beschlussvorlage - BV Cri SV 493/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses (1. Überarbeitung)
Parchimer Straße 4, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 36, Flst. 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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19.10.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant den Umbau und die Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 80). Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Es hat eine Überarbeitung der Planung stattgefunden, so dass eine erneute Beteiligung zum gemeindlichen Einvernehmen erforderlich ist.
Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die Erschließung ist gesichert.
Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 21.11 2017 zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und der Sanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (BA 170924) zu erteilen. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks ist gesondert zu beantragen.