Beschlussvorlage - BV Cri SV 493/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant den Umbau und die Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 80). Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Es hat eine Überarbeitung der Planung stattgefunden, so dass eine erneute Beteiligung zum gemeindlichen Einvernehmen erforderlich ist.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 21.11 2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und der Sanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienwohnhauses in der Parchimer Straße 4 in Crivitz (BA 170924) zu erteilen. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks ist gesondert zu beantragen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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