Informationsvorlage - IV Cri SV 087/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der geplante Bau der Windkraftanlagen (WKA) ist ein erheblicher und unverhältnismäßig weitreichender Eingriff in die Natur und in das Landschaftsbild. Die WKA zerstören im Bereich der Mordkuhle in erheblichem Maße die über Jahrhunderte gewachsene Natur- landschaft. Sie vernichten die letzten noch erhaltenen Lebens- und Ruheräume des Wildes und der Vogelwelt.

Da vorgesehen ist die WKA in unmittelbare Nähe eines Waldgebietes zu errichten, birgt dies auch Gefahren für den Wald. Der  Wald erfüllt bedeutende Schutz und Erholungsfunktionen für Mensch und Tier. Diese gilt es langfristig und nachhaltig zu erhalten und nicht durch äußere Einflüsse zu gefährden.

Im Übrigen können WKA aus diversen Gründen, wie Blitzschlag, Überhitzung, mechanische Schäden etc. in Brand geraten. Da es sich um Brände in unzugänglichen Höhen handelt, ist ein Löschen nicht möglich. Durch Funkenflug und Abwurf brennender Teile besteht gerade bei Trockenheit die Gefahr, dass der Wald abbrennt und dessen Biotope vernichtet werden.

Neben dem Wald ist insbesondere auch die Vogelwelt vom Bau der WKA stark betroffen, zumal sie bekanntermaßen den Luftraum in Höhe der Rotoren suchen.
Im Zusammenhang mit dem angedachten Standort der WKA wurde festgestellt, dass sich auf große Gebiete des geplanten Eignungsgebietes Rastplätze von Vögeln befinden. Besonders während des Vogelzuges (z.B. Wildgänse, Kraniche, Singschwäne usw.) sind die Flächen sehr stark besetzt. Es ist hier wahrscheinlich eine Vogelzugzone A zu vermuten.
Insofern ist von einer erheblichen Beeinträchtigung des Rastgebietes auszugehen.

Rastgebiete von Vögeln sind als Ausschlusskriterium für den Bau von WKA zu werten. Die Stadtvertretung Crivitz beauftragt einen Gutachter eine Rast- und Zugvogelkartierung bzw. eine ausgewählte Brutvogelkartierung durchzuführen. Das Ergebnis dazu wird im Frühjahr 2016 vorliegen. An der Waldkante der Mordkuhle brütet der Rotmilan, er steht auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten. Der Bau der WKA in unmittelbarer Nähe der Nistplätze würde den Fortbestand in dieser Region stark gefährten (Ausschlusskriterium WKA).

Seit wenigen Monaten gibt es ein Urteil vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof der feststellt: Zitat: „neben dem Ausschlussbereich von 1000m um einen Rotmilanhorst kann auch ein Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6000 m um das Vorhaben zu einem signifikanten Tötungsrisiko im Sinne des § 44 Abs. 1 Bundesnatur-schutzgesetz und damit zum Ausschluss der Genehmigung für WKA führen“

Die beiliegende Anlage enthält ausführliche Informationen zu den einzelnen Rast- und Zugvögeln die vom Bau der WKA betroffen sind.

Abschließend sei angemerkt, dass mit dem geplanten Vorhaben auch der touristische Ausbau des Radwegenetzes vor Ort  gefährdet ist. Die Idee, den Bereich der Mordkuhle den zahlreichen Radfahrern noch näher zu bringen, lässt sich mit der WKA sicherlich schwerlich verwirklichen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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