Beschlussvorlage - BV LaB GV 074/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Langen Brütz hat sich unter Zugrundelegung der Handreichung des Städte- und Gemeindetages M-V zur Punktebewertung nach dem Gemeindeleitbildgesetz M-V selbst eingeschätzt.

Vorbereitet wurde dies durch Bürgermeister Weinke. Eine Vorberatung fand in der Gemeindevertretung am 06.09.2017 und in einer Einwohnerversammlung am 27.09.2017 statt.

Im Ergebnis, dass als Anlage 1 beigefügt ist, erreicht die Gemeinde Langen Brütz 68 von 100 möglichen Punkten.

Damit ist die Gemeinde zukunftsfähig und kann selbständig bleiben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz bestätigt das Ergebnis von 68 Punkten der als Anlage 1 beigefügten Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz MV.

Die Gemeinde ist zukunftsfähig und kann und möchte selbständig bleiben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

ohne

 

 

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Anlagen

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