Beschlussvorlage - BV Cri SV 074/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

 

Das Amt Crivitz beabsichtigt,  das Verwaltungsgebäude der Amtsverwaltung in Crivitz  zu erweitern. Für den geplanten Anbau kann die erforderliche Abstandsfläche auf dem Flurstück 90/8, Flur 36, Gemarkung Crivitz, (Fläche der Stadt Crivitz mit Erbbaurecht für das Amt Crivitz) nicht eingehalten werden und muss im Zuge dieses Bauvorhabens auf das Flurstück 90/5, Flur 36, Gemarkung Crivitz, welches sich im Eigentum der Stadt Crivbitz befindet, übertragen werden. Diese Abstandsfläche ist im beiliegenden Lageplan farbig dargestellt.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz empfiehlt der Stadtvertretung Crivitz die Übernahme der erforderlichen Abstandsfläche.  

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die  Stadtvertretung Crivitz beschließt die Übernahme der erforderlichen Abstandsfläche auf das Flurstück 90/5, Flur 36, Gemarkung Crivitz, im Zuge der Erweiterung des Verwaltungs-gebäudes des Amtes Crivitz. 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten übernimmt das Amt Crivitz

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...