Beschlussvorlage - BV Cri SV 460/17-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 22.06.2017 wurden für die Kindertagesstätte „Uns Lütten“ die Leistungs- und

Qualitätsverhandlungen mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim geführt.

Die letzte Verhandlung fand am 12.06.2014 statt. Dazwischen fanden nur Anpassungen der

Elternbeiträge auf Grund von Änderungen der Landes- und Kreismittel statt.

 

Auf der Grundlage der Belegungsprognose ab dem 01.06.2017 wurden alle Personal- und Sachkosten ermittelt und mit dem Landkreis verhandelt. Durch Tariferhöhungen seit der

letzten Verhandlung 2014 gibt es deutlich erhöhte Personalkosten. Außerdem wurde der

Prozentsatz der Verwaltungskosten gegenüber der letzten Verhandlung von 5% auf 6%

erhöht.

Bei den Sachkosten wurden neu u.a. Kosten des Betriebsarztes, des Arbeitsschutzes, der

Spielplatzkontrolle, der neue Vertrag für die Miete und Reinigung der Schmutzfangmatten,

der Ausstattung, der Unterhaltung des Gebäudes, die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte (jetzt jährliche Prüfung) eingerechnet.

 

Der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 empfohlen, den Vertrag der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlung mit dem Landkreis LWL-PCH und der 3. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung  für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindereinrichtungen der Stadt Crivitz zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz hat in seiner Sitzung am 14.08.2017 be-

schlossen, in der Sitzung der Stadtvertretung am 11.09.2017 die beiden Beschlüsse zu fassen. Dabei soll der Gemeindeanteil um 72% von der Differenz zwischen dem alten und neuen Elternanteil (max. 50.00 €) zugunsten des Elternbeitrages erhöht werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den Vertrag der Leistungs-, Qualitäts- und Entgelt-

Verhandlung mit dem Landkreis Ludwigslust Parchim zu unterzeichnen.

 

Beschluss 2:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die in der Anlage befindliche 3. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz mit einer 72%igen Kostenübernahme der Kostensteigerung für die Monate Oktober – Dezember 2017.

 

Die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung sowie die 3. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz sind Bestandteile der Beschlüsse.

 

 

 

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Das Verhandlungsergebnis sieht dann wie folgt aus:

 

 Kita „Uns Lütten“ Crivitz

 

                                       Alt           Neu

Kinderkrippe

GT

TZ

HT

GT

TZ

HT

Gesamtkosten

803,88 €

501,34 €

350,06 €

942,87 €

589,87 €

413,38 €

Landesmittel

212,00 €

127,20 €

84,80 €

212,00 €

127,20 €

84,80 €

Kreismittel

61,06 €

36,63 €

24,42 €

61,06 €

36,63 €

24,42 €

verbleib. Kosten

530,82 €

337,51 €

240,84 €

669,81 €

426,04 €

304,16 €

Gemeindeanteil

265,41 €

168,76 €

120,42 €

384,91 €

244,89 €

174,88 €

Elternanteil

265,41 €

168,75 €

120,42 €

284,90 €

181,15 €

129,28 €

 

Kindergarten

GT

TZ

HT

GT

TZ

HT

Gesamtkosten

427,23 €

275,34 €

199,40 €

518,06 €

334,99 €

243,45 €

Landesmittel

117,00 €

70,20 €

46,80 €

117,00 €

70,20 €

46,80 €

Kreismittel

33,70 €

20,22 €

13,48 €

33,70 €

20,22 €

13,48 €

verbleib. Kosten

276,53 €

184,92 €

139,12 €

367,36 €

244,57 €

183,17 €

Gemeindeanteil

138,27 €

92,46 €

69,56 €

216,38 €

143,77 €

107,45 €

Elternanteil

138,26 €

92,46 €

69,56 €

150,98 €

100,80 €

75,72 €

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehreinnahmen decken die Mehrausgaben, keine Auswirkung auf die Finanzlage.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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