Beschlussvorlage - BV Cri SV 473/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Gebäudes zur Schulspeisung in der Schulstraße 1 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 35, Flst.18, 21, 22, 23).

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGB dahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Gebäudes zur Schulspeisung in der Schulstraße 1 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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