Beschlussvorlage - BV Cri SV 464/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 97).

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 29.08 2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (BA 170580) zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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