Beschlussvorlage - BV Cri SV 472/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Nutzungsänderung einer Ladenteilfläche in Wohnraum in der Parchimer Straße 12 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 85).

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 27.09 2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Ladenteilfläche zu einer Wohnung (BA 170935) in der Parchimer Straße 4 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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