Beschlussvorlage - BV Cri SV 465/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz kann eine Leihgabe eines Künstlers zum Crivitzer Fischregen erhalten. Dieses Kunstwerk soll im Bereich des Crivitzer Sees aufgestellt werden. Die Höhe des Kunstwerkes beträgt 3,20 m die Breite 1,50 m. Am 05.09.2017 ist der Jahrestag des Ereignisses, bis dahin soll es aufgestellt sein.

Eine Baugenehmigung ist bis zu einer  Höhe von 4 m für sonstige Kunstwerke nicht erforderlich, gem. § 61 (1) Nr. 15 d LBauO M-V.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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