Beschlussvorlage - BV Cri SV 462/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch die Novellierung des Brandschutzgesetzes i.V.m. der am 21.04.2017 veröffentlichten Feuerwehrorganisationsverordnung sind die Städte und Gemeinden in MV verpflichtet binnen 24 Monaten (30.04.2019) einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Der Brandschutzbedarfsplan beinhaltet den Feuerwehr- und Löschwasserbedarf in der jeweiligen Gemeinde. Hierzu fanden  am 01.06., 12.06. und 27.06.2017  Informationsveranstaltungen durch die Amtsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Amtswehrführung statt, an der die jeweiligen Bürgermeister und Wehrführer teilgenommen haben. In den Informationsveranstaltungen wurden die Inhalte und einzelnen Leistungsphasen kurz erläutert.

Zur Vereinheitlichung und Koordination gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Absprachen mit den amtsangehörigen und amts- und kreisübergreifenden Gemeinden schlägt die Amtsverwaltung und Amtswehrführung die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz vor. Dieses wurde durch die anwesenden Bürgermeister und Wehrführer einstimmig befürwortet.

Auf Grund der benötigten technischen Ausbildung im Brandwesen, welche weder durch das Amt Crivitz noch in der Stadt Crivitz vorgehalten wird, welches zur Erstellung der Risikobewertung und der damit verbundenen einzuleitenden Maßnahmen in den Leistungsphasen  3 und 4 zu erstellen sind, rät die Amtsverwaltung und Amtswehrführung dazu, diese extern zu vergeben. Nach derzeitiger Kostenschätzung beziffern sich die Kosten mit ca. 50.000 € für das gesamt Amt. Die Umlegung der Kosten würde sich auf Größe, Einwohnerzahl und Gefahrenspotenzial der einzelnen Gemeinde und der Stadt Crivitz berechnen. Nach  Erstellung und Absprache des Brandschutzbedarfsplanes bzgl. der die Stadt betreffenden Inhalte und Parameter wird dieser der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung  beschließt die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes an das Amt Crivitz. Zudem wird beschlossen, finanzielle Mittel für die Unterstützung durch ein externes Büro bereit zu stellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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