Beschlussvorlage - BV Cri SV 464/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Parchimer Straße 3, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 36, Flst. 97
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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20.07.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.08.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (Gem. Crivitz, Fl. 36, Flst. 97).
Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 29.08 2017 zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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420,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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293,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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389,8 kB
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