Beschlussvorlage - BV Pin GV 240/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 23.04.2001 hat die Gemeinde Pinnow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10  mit dem Ziel der Zulässigkeit der Errichtung eines Betriebsgeländes der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung beschlossen.  Am 24.06.2002 wurde der Satzungsbeschluss gefasst.

 

Die Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V bittet nunmehr um Änderung des Plans.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 10 umfasst das Flst. 79/24 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg. Das Flurstück befindet sich im Eigentum des Antragstellers. Es ist geplant, im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans ein Schulungsgebäude für das ortsansässige Unternehmen zu errichten.

Hierzu ist die Anpassung der planungsrechtlichen, grünordnerischen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen notwendig.

 

Die Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V bittet um Einleitung des Änderungsverfahrens und verpflichtet sich, alle anfallenden Kosten der Planänderung zu übernehmen.

 

Bereits auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.03.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Planverfahren soll jedoch als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden. Insofern kann auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung  nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss ist dahingehend zu ändern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Aufstellung einer 1. Änderung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ der Gemeinde Pinnow.

Änderungsbereich:Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 79/24

Planungsziel: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die                                                         Errichtung eines Schulungsgebäudes und Anpassung textlicher                                                         Festsetzungen

  1. Das Planverfahren soll nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
  2. Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ der Gemeinde Pinnow ist gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2  BauGB zu beteiligen.
  4. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der am 29.03.2016 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ der Gemeinde Pinnow wird aufgehoben.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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