Beschlussvorlage - BV Cri SV 442/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden sind folgende Spenden in Höhe von insgesamt 1.200,00 € an diverse Einrichtungen der Stadt Crivitz geleistet worden:

 

Firma/Person                 Einrichtungen                Betrag in €               Datum

Hubertus Apotheke        Kita Crivitz                   400,00                       12.05.2017

 

Hubertus Apotheke        Hort Crivitz                   300,00                       12.05.2017

 

Estrichbau Fischer         Kita Wessin                    500,00                      24.04.2017

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2017 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von $ 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die vorab genannten zweckgebundenen Spenden für die diversen Einrichtungen der Stadt Crivitz in Höhe von insgesamt 1.200,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen von den genannten Einrichtungen.

 

 

 

 

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