Beschlussvorlage - BV Cri SV 442/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme diverser Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Zwillus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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03.07.2017
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden sind folgende Spenden in Höhe von insgesamt 1.200,00 € an diverse Einrichtungen der Stadt Crivitz geleistet worden:
Firma/Person Einrichtungen Betrag in € Datum
Hubertus Apotheke Kita Crivitz 400,00 12.05.2017
Hubertus Apotheke Hort Crivitz 300,00 12.05.2017
Estrichbau Fischer Kita Wessin 500,00 24.04.2017
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2017 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von $ 44 Abs. 4 KV M-V trifft.