Beschlussvorlage - BV Cri SV 459/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Vorhabenträger beantragt die Errichtung einer Elektroumspannanlage 380/110-kv-Freiluftschaltanlage angrenzend zum bestehenden Umspannwerk zwischen Crivitz und. Wessin.

 

Der Vorhabenstandort befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Gemäß Absatz 1 des Gesetzes sind u.a. Vorhaben die der Versorgung mit Elektrizität dienen im Außenbereich  zulässig, wenn ihnen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert.

 

Die Stadt ist als Nachbargemeinde im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 BImSchG beteiligt. Die Hinweise und Anregungen sind bis zum 10.07.2017 abzugeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz teilt im Rahmen der Stellungnahme zum Vorhaben der Errichtung einer Elektroumspannanlage folgende / keine Hinweise mit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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