Beschlussvorlage - BV LaB GV 066/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zur Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz soll ein externes Büro mit einbezogen werden. Finanzielle Mittel sind im Amtshaushalt jedoch nicht ausreichend vorhanden. Um eine Ausschreibung noch im Jahr 2017 zu ermöglichen, ist es notwendig die im HH 2017 der Gemeinde Langen Brütz zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes eingestellten 5.000, - € dem Amt Crivitz zur Verfügung zu stellen. Nach Fertigstellung der Brandschutzbedarfspläne sind die Kosten auf Größe, Einwohnerzahl und Gefahrenspotenzial der einzelnen Gemeinde umzulegen. Der Differenzbetrag wird dann an die Gemeinde Demen rückerstattet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  beschließt an das  Amt Crivitz, zur Erstellung der Brandschutzbedarfspläne der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz, die im HH 2017  bereitgestellten Mittel in Höhe von 5.000 € als Vorauszahlung auszuzahlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

5.000 €

 

 

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Anlagen

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