Beschlussvorlage - BV LaB GV 065/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch die Novellierung des Brandschutzgesetzes i.V.m. der am 21.04.2017 veröffentlichten Feuerwehrorganisationsverordnung sind die Gemeinden in MV verpflichtet binnen 24 Monaten (30.04.2019) einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Der Brandschutzbedarfsplan beinhaltet den Feuerwehr- und Löschwasserbedarf in der jeweiligen Gemeinde. Hierzu fand am 01.06.2017 eine Informationsveranstaltung durch die Amtsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Amtswehrführung statt, an der die jeweiligen Bürgermeister und Wehrführer teilgenommen haben. In der Informationsveranstaltung wurden die Inhalte und einzelnen Leistungsphasen kurz erläutert.

Zur Vereinheitlichung und Koordination gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Absprachen mit den amtsangehörigen und amts- und kreisübergreifenden Gemeinden schlägt die Amtsverwaltung und Amtswehrführung die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe auf das Amt Crivitz vor. Dieses wurde durch die anwesenden Bürgermeister und Wehrführer einstimmig befürwortet.

Auf Grund der benötigten technischen Ausbildung im Brandwesen, welche weder durch das Amt Crivitz noch in den Gemeinden vorgehalten wird, welches zur Erstellung der Risikobewertung und der damit verbundenen einzuleitenden Maßnahmen in den Leistungsphasen  3 und 4 zu erstellen sind, rät die Amtsverwaltung und Amtswehrführung dazu, diese extern zu vergeben. Nach derzeitiger Kostenschätzung beziffern sich die Kosten mit ca. 50.000 € für das gesamt Amt. Die Umlegung der Kosten würde sich auf Größe, Einwohnerzahl und Gefahrenspotenzial der einzelnen Gemeinde berechnen. Im Anschluss an der Erstellung, erfolgt die Einbringung der Brandschutzbedarfsplanung in die Gemeindevertretung  zur Absprache der der Gemeinde betreffenden Inhalte und Parameter mit anschließender Beschlussfassung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  beschließt die Übertragung der gemeindlichen Aufgabe zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes an das Amt Crivitz. Zudem wird beschlossen, finanzielle Mittel für die Unterstützung durch ein externes Büro bereit zu stellen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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