Informationsvorlage - IV Cri SV 423/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In seiner Sitzung am 14.03.2017 beauftragte der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung der Stadt Crivitz den hauptamtlichen Rechnungsprüfer mit der Überprüfung der im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 vorgenommenen Bewertung der Sporthalle an der Regionalen Schule und des Gebäudes der Kindertagesstätte „Uns Lütten“.

 

Die Bilanzansätze sind dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.

 

Im Rahmen der Prüfung verdeutlichten sich jedoch die haushaltspolitischen Auswirkungen des Verbots zur Bildung von Sonderposten für ältere Gebäude.

 

Der Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens in Mecklenburg-Vorpommern besagt, dass Sonderposten nur für Zuwendungen zu bilden sind, die eine Gemeinde nach dem 01.07.1990 erhalten hat.

Diese Regelung schließt die Bildung von Sonderposten für zwingend ersatzbewertete Gebäude (Herstellung vor dem 01.07.1990) faktisch aus.

 

Von dieser Regelung ist sowohl das Gebäude der Kindertagesstätte als auch der Substanzbau der Sporthalle betroffen. Der Rechnungsprüfungsausschuss weist auf die drastischen Auswirkungen dieser Regelung für die Haushaltsführung der Stadt Crivitz hin.

So enthält der Jahresabschluss 2012 der Stadt Crivitz Abschreibungen für Gebäude, für die kein Sonderposten gebildet werden durfte in Höhe von 93.707,51 EUR.

 

Die beiliegende Aufstellung des Ressourcenverbrauchs der Gebäude in der Stadt Crivitz soll die Auswirkungen verdeutlichen.

 

Ein Ziel der Haushaltrechtsreform war unter anderem eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Generationen. Diesem Zweck dient der mit Einführung der Doppik durch die Abschreibungen abgebildete Ressourcenverbrauch. Hierdurch soll die Gemeinde rechtzeitig Vorsorge für Ersatzinvestitionen treffen und in der Nutzergeneration die Investition refinanzieren (sog. Kapitalerhaltungsfunktion).

 

Es erscheint höchstfraglich, ob der aktuelle, jährliche Ressourcenverbrauch des Kindergartengebäudes (oder der anderen betreffenden Gebäude) dem Gedanken der Generationengerechtigkeit entspricht oder über das Ziel hinaus schießt.

Momentan suggeriert die Abschreibung, dass die Stadt Crivitz für eine zukünftige Ersatzinvestition des Kitagebäudes jährlich 22.873,39 EUR erwirtschaften muss.

 

Die Ausschussmitglieder vertreten die einhellig Meinung, dass es auch für zwingend ersatzbewertete Gebäude die Möglichkeit geben sollte Sonderposten auf Grundlage von Erfahrungswerten zu bilden.

 

Eine Anpassung der einschlägigen Bestimmung ist nur durch politische Bemühungen denkbar.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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