Beschlussvorlage - BV Pin GV 233/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß Landesraumentwicklungsprogramm MV unterliegen Gemeinden, die Stadt-Umland-Räumen zugeordnet sind, einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen für andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum.

 

Bei der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms wurde der ursprünglich festgelegte Stadt-Umland-Raum Schwerin geändert. Im Amt Crivitz gehören nur noch die Gemeinden Leezen, Plate, Raben Steinfeld und Pinnow zum Stadt-Umland-Raum.

Im vorliegenden Entwurf des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Schwerin, Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020 sind die Wohnbaupotentiale bis 2020 festgesetzt. Alle Gemeinden steht hierbei ein Entwicklungsrahmen von 6 % (bezogen auf den Wohnungsbestand 2005) zu. Für Gemeinden mit guter Infrastrukturausstattung (Leezen,  Pinnow und Plate) wird darüber hinaus ein Entwicklungsrahmen von insgesamt 8 % für die Wohnbaulandentwicklung bis 2020 eingeräumt.

Für die Gemeinde Pinnow bedeutet dies ein Wohnbaupotential von 48 Wohneinheiten bis zum Jahr 2020.

 

Durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wird nunmehr um Zustimmung der Umlandgemeinden zum Rahmenplan gebeten.

Die Festlegungen dienen als Selbstbindung der Gemeinde und erhalten durch die Unter-zeichnung der Bürgermeister der Umlandgemeinden Verbindlichkeit.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auf Gemeinden, die das Teilkonzept nicht unterschreiben, auch nicht das vereinbarte zusätzliche Entwicklungspotenzial angewendet wird. Gemäß LEP kann von der Eigenbedarfsregelung nur im Rahmen eines interkommunal abgestimmten Wohnbauentwicklungskonzeptes abgewichen werden. Somit würden diejenigen Gemeinden in Bezug auf den Eigenbedarf auf die 3 %-Regel gemäß RREP WM zurückfallen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow bestätigt den Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin für das Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020, trägt die interkommunale Kooperationsvereinbarung mit und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Rahmenplans.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow legitimiert den Bürgermeister, dem Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum für das Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2020 durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Rahmenplans.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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