Beschlussvorlage - BV Pin GV 230/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß§ 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Durch den hauptamtlichen Rechnungsprüfer wurde festgestellt, dass die Dokumentation der Vermögensbewertung zum Teil als nicht ausreichend anzusehen ist. Ein Versagungsgrund liegt nicht vor. Es wird die Empfehlung zur Erteilung eines eingeschränkten Bestätigungsvermerkes ausgesprochen (siehe Prüfvermerk).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz erteilte, in seiner Sitzung vom 30.03.2017, dem Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Pinnow den eingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow, den vorliegenden Jahresabschluss der Gemeinde Pinnow zum 31.12.2012 zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den vorliegenden Jahresabschluss der Gemeinde Pinnow zum 31.12.2012

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2012.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine, positives Jahresergebnis in Ergebnis- und Finanzrechnung

 

 

 

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Anlagen

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