Beschlussvorlage - BV Cri SV 415/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung des Wohnhauses in der Gädebehner Straße 1 in Crivitz.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB, ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 16.05.2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 170223) Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses in der Gädebehner Straße 1 in Crivitz zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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