Beschlussvorlage - BV Cri SV 384/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt die Erweiterung einer vorhandenen Wohnung in einem ehemaligen Speichergebäude. Die Baumaßnahmen betreffen bis auf eine Rampe und einen Balkon das Gebäudeinnere.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB, ob sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) ist bis zum 28.02.2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 161698) in der Crivitzer Straße 15 in Crivitz OT Wessin zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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