Beschlussvorlage - BV LaB GV 062/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zur Beratung und Beschlussfassung werden die Haushaltssatzung 2017 sowie die erforderlichen Anlagen vorgelegt. Hierzu fand am 01.03.2017 die Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung Langen Brütz statt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung zum vorliegenden Haushalt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Haushaltssatzung 2017

 

 

 

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Anlagen

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