Beschlussvorlage - BV Cri SV 393/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Crivitzer Straße ist in der Gemeinde Tramm durchgehend nummeriert, beginnend im OT Göhren bis zum OT Settin. Das letzte Grundstück in der Crivitzer Straße (unweit des Gutshauses in Settin) mit der Hausnummer 50 befindet sich bereits in der Gemarkung Militzhof und gehört damit zur Stadt Crivitz. In Crivitz ist die Crivitzer Straße damit jedoch mehrfach vorhanden. Mehrfachbenennungen von Straßen müssen aus Gründen der Ordnung und Sicherheit behoben werden.

 

Der aus Sicht der Stadt Crivitz von der Mehrfachbenennung betroffene Bereich ist in der Karte im Anhang markiert. Die Gemarkungsgrenze verläuft mittig im Wegeflurstück. Daher muss mit der Gemeinde Tramm eine gemeinsame Straßenbezeichnung gefunden werden.

 

Die Gemeinde Tramm hat zum Sachverhalt beraten und schlägt für den Wegeabschnitt die Bezeichnung „Crivitzer Weg“ vor. Diese Bezeichnung ist auch im Bereich der Stadt Crivitz noch nicht vorhanden und wäre damit eindeutig. Der Bauausschuss der Stadt Crivitz hat dem Vorschlag zugestimmt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt den in der Karte gekennzeichneten Straßenabschnitt in der Gemarkung Militzhof, Flur 1, Flurstück 47 in „Crivitzer Weg“ umzubenennen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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