Beschlussvorlage - BV Cri SV 378/17

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG. Sie wird in der Verbandsversammlung gemäß § 156 KV M-V durch die Bürgermeisterin vertreten. Diese wird im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter vertreten.

Gemäß § 7 der Verbandssatzung kann sich das Verbandsmitglied auch durch den jeweiligen Fachamtsleiter vertreten lassen. Diese Regelung verfolgt die Zielstellung, dass mit der Anwesenheit des Fachamtsleiters grundsätzlich alle Gemeinden eines Amtes vertreten sind. Somit werden auch qualifizierte Mehrheiten, z.B. bei Satzungsänderungen, eher erreicht.

Während der Sitzung am 17.07.2014 erteilte die Stadtvertretung eine entsprechende Vollmacht zugunsten des Amtes Crivitz. Diese Vollmacht ist allerdings nicht ausreichend. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer muss eine konkrete Person bevollmächtigt werden. Insofern ist der bereits gefasste Beschluss zu ergänzen.

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung bevollmächtigt den Amtsleiter des Amtes für Finanzen Herrn René Witkowski im Amt Crivitz mit der Vertretung der Stadt Crivitz in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes  der WEMAG in der 6. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin selbst oder einer ihrer Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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