Beschlussvorlage - BV Cri SV 373/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für das Streichorchester der Regionalen Schule in Crivitz hat das Ensemble „Gesellige Zeit“ am 29.11.2016 eine Spende in Höhe von 313,00 an die Stadt Crivitz

geleistet.

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

Da in diesem Jahr aber keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mehr stattfindet, soll die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für das Streichorchester der Regionalen Schule in Crivitz in Höhe von 313,00 € entsprechend

§ 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

313,00 € zur Deckung der Aufwendungen für die Regionale Schule Crivitz

 

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