Beschlussvorlage - BV Cri SV 372/16
Grunddaten
- Betreff:
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Spendenannahme für Stadtfest Crivitz - Förderung Heimat- und Kulturpflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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12.12.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für das Stadtfest 2016 in Crivitz zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege hat Herr Dieter Schumann am 03.11.2016 eine Spende in Höhe von 300,00 € an die Stadt Crivitz geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.
Da in diesem Jahr aber keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mehr stattfindet, soll die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden.