Beschlussvorlage - BV Cri SV 372/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für das Stadtfest 2016 in Crivitz zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege hat Herr Dieter Schumann am 03.11.2016 eine Spende in Höhe von 300,00 an die Stadt Crivitz geleistet.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungen über die Annahme von Spenden in Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

Da in diesem Jahr aber keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mehr stattfindet, soll die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für das Stadtfest 2016 in Crivitz zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege in Höhe von 300,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

300,00 € zur Deckung der Aufwendungen für das Stadtfest in Crivitz

 

 

 

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