Beschlussvorlage - BV LaB GV 058/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Nutzung der gemeindlichen Räume in der Gemeinde Langen Brütz  war bisher durch eine Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung (öffentlich rechtlich)geregelt. 

 

Zukünftig soll die Nutzung auf privatrechtlicher Ebene geregelt werden. Dazu ist eine Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet worden, die der Gemeindevertretung Langen Brütz jetzt zur Beschlussfassung vorliegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz in der vorliegenden Form. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Einnahmen werden im Haushalt der Gemeinde Langen Brütz verbucht.

 

 

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Anlagen

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