Beschlussvorlage - BV LaB GV 056/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bisher wird die Benutzung der Gemeinderäume in der Gemeinde Langen Brütz über eine Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung (öffentlich-rechtlich) geregelt.

 

Zukünftig möchte die Gemeinde die Nutzung privat-rechtlich durch eine Nutzungs- und Entgeltordnung regeln. Diese liegt der Gemeindevertretung Langen Brütz jetzt zur Beschlussfassung vor.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die vorher geltende Satzung aufzuheben. Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen und der Kommunalaufsicht beim Landkreis Ludwigslust-Parchim anzuzeigen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für die Gemeinderäume der Gemeinde Langen Brütz.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

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Anlagen

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