Beschlussvorlage - BV LaB GV 055/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leezen hat am 14.10.2015 die Aufstellung des Entwurfes des B-Planes Nr. 14 „Wohnbebauung nordwestlich Hohlweg“ beschlossen. Die Auslegung findet vom 01.11.2016 – 02.12.2016 statt.

Mit dem Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Wohnbauflächen für 3 Wohnhäuser geschaffen werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf des B-Planes Nr. 14Wohnbebauung nordwestlich Hohlwegim Ort Zittow der Gemeinde Leezen und deren Begründung keine Anregungen und Hinweise vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

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Anlagen

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