Beschlussvorlage - BV Cri SV 342/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Stadtvertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss die Bürgermeisterin zu entlasten.

 

Der Jahresabschlusses 2012 wurde am 27.09.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Crivitz geprüft. Dieser erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Stadtvertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2012 zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt den vorliegenden Jahresabschluss der Stadt Crivitz zum 31.12.2012 mit seinen Anlagen.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung zum Jahresabschluss 2012.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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