Beschlussvorlage - BV Cri SV 352/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Schuppen in der Crivitzer Straße 4 in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 70 (alt 146/3)).

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 27.12. erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Schuppen in der Crivitzer Straße 4 in Crivitz OT Wessin zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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