Beschlussvorlage - BV Cri SV 350/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Änderung einer Werbeanlage
Weinbergstraße 14, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 33, Flst. 1/1, 2/1, 2/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.11.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Änderung der bestehenden Werbeanlage. Es soll ein Werbepylon mit den Abmaßen 6,0 x 2,1 m aufgestellt werden.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die Werbeanlage befindet sich unmittelbar in der Nähe zum VVN-Denkmal für die Verfolgten des Naziregims.
Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 20.12.2016 erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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767,1 kB
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