Beschlussvorlage - BV Cri SV 348/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der
Ringstraße 14 c, 19089 Crivitz, OT Wessin
Gemarkung Wessin, Flur 1, Flst. 172/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.11.2016
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Bereit
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses in der Ringstraße 14 c in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 172/1).
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Die in der Abrundungssatzung festgesetzte Baugrenze wird durch den Dachüberstand des Wohngebäudes unzulässig überschritten. Es uwrde ein Lageplan nachgereicht.
Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 20.12. erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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334,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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445,3 kB
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