Beschlussvorlage - BV Cri SV 348/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses in der Ringstraße 14 c in Crivitz OT Wessin (Gem. Wessin, Fl. 1, Flst. 172/1).

 

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abbrundungssatzung (§34(4) BauGB) des Ortes Wessin. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die in der Abrundungssatzung festgesetzte Baugrenze wird durch den Dachüberstand des Wohngebäudes unzulässig überschritten. Es uwrde ein Lageplan nachgereicht.

 

Zum Vorhaben ist eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB bis zum 20.12. erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses in der Ringstraße 14 c in Crivitz OT Wessin (BA 161443 zu erteilen. Im nachgereichten Lageplan werden die Baugrenzen eingehalten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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