Beschlussvorlage - BV Cri SV 333/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Beschreibung des Vorhabens (aus E-Mail der K2E Enineering GmbH):

„Die in der Region regenerativ erzeugte Energie muss vom aufnehmenden 110-kV-Ver- und Entsorgungsnetz der WEMAG in das übergelagerte 380-kV-Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission transformiert werden, damit die Energie in die verbraucherstarken Regionen geführt werden kann. Dazu werden derzeit über das Netz/Land verteilt sogenannte Netzverknüpfungspunkte (NVP) durch Neubau von gemeinsamen Umspannwerken (UW) oder Erweiterung von bestehenden UWs im Kreuzungs- oder Nahbereich von 380-kV- und 110-kV- Freileitungen errichtet. Das bestehende UW Wessin wird zum NVP ausgebaut und über eine „kurze“ (hier lediglich 3,5 km lange) Freileitung mit dem UW Crivitz/Netz der WEMAG verbunden.“

„Es sind Stahlgittermaste in Einebenenausführung analog zur bestehen 110-kV-Freileitung Abzweig Crivitz mit Höhen bis zu max. ca. 25 Metern über Erdoberkante in Abhängigkeit von u. a. den topographischen Verhältnissen/technischen Erfordernissen geplant.“

„Die weiter zu beplanende Trassenführung  zweigt aus der bestehenden 110-kV-Freileitung Abzweig Crivitz vor der Kreuzung mit der Bahnstrecke Nr. 6933 Schwerin-Görries – Parchim Richtung Süden ab, wird nach Unterkreuzung  der 380-kV-Freileitung Krümmel-Güstrow Richtung Osten verschwenkt und erreicht mit dem UW Wessin den NVP. Dabei wird eine Parallelführung zum Verbindungsweg zwischen Crivitz und Zapel sowie der 380-kV-Freileitung unter Berücksichtigung TöB angestrebt.“

„Die letztgültige Trassenführung einschließlich Mastausteilung wird, soweit aus genehmigungsplanerischer Sicht und technischer Erfordernissen möglich, mit den betroffenen Eigentümern und Nutzern unter z. B. Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange abgestimmt. Hier gibt es „Gestaltungsmöglichkeiten“

 

„Das Vorhaben wurde der Raumordnungsbehörde angezeigt. Dazu wurde im Vorfeld schon eine umfassende Variantenprüfung (Raumwiderstandsanalyen/Konfliktschwerpunkte, Raumstruktur und Nutzung, Landschaftsrahmenplanung, Schutzgebiete, Betrachtung der Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt) vorgenommen.  Die Raumordnungsbehörde teilte mit, dass für das Freileitungsneubauvorhaben die Durchführung eines Raumordnungsverfahren nicht erforderlich sei.“

 

„Das weiterführende Planverfahren auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Energie, Referat 330 – Rechtsangelegenheiten und Bergbau durchgeführt. Die Art des durchzuführenden Planverfahrens (möglich sind Anzeigeverfahren, Plangenehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren) ist abhängig vom Ergebnis der Einzelfallprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigkeit, der Einvernehmensherstellung mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TöB) sowie dem Leitungsrechtserwerb (privatrechtliche Eigentümerverhandlungen).“

 

Welche Betroffenheit/en werden durch die Stadt Crivitz gesehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz teilt folgende Hinweise mit:

 

Die Gewässerflächen, als Naturdenkmal geschützt, und die sie umgebenden Grünlandflächen werden nachweislich durch mehrere Greifvogelarten als Brutplatz und/oder Nahrungsfläche genutzt. Ein Bereich mit einer Erholungsfunktion für die Stadt Crivitz wird zusätzlich belastet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

keine

 

 

 

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Anlagen

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