Beschlussvorlage - BV LaB GV 051/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cambs hat auf der Sitzung am 18.08.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Teilflächennutzungsplans für den Ort Cambs gefasst.

Im Teilflächennutzungsplan soll für den Ort Cambs die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt werden.

 

Die Gemeinde Langen Brütz wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4(1) BauGB über die Grundzüge der Planung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Cambs und deren Begründung keine Anregungen und Hinweise vor

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

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Anlagen

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