Beschlussvorlage - BV Cri SV 317/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz hat im Jahr 2006 eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zum Ausbau des Bahnübergangs km 21,080 in Krudopp unterzeichnet (automatische Halbschrankenanlage). Zum damaligen Zeitpunkt wurden Kosten in Höhe von125.282,06 € (zu tragendes Kostendrittel lt. Eisenbahnkreuzungsgesetz, Gesamtkosten entsprachen 375.846,18 €) angenommenen. Bei einer vereinbarten Förderung von 90 % hätte die Stadt 12.754,00 €  zahlen müssen.

Zwischenzeitlich liegen nunmehr  aktuelle, durch die DB Netz AG festgestellte Kosten vor, die gleichzeitig Grundlage des vorliegenden 1. Nachtrages zur Kreuzungsvereinbarung sind. In vielen Bereichen ergaben sich demnach höhere Einheitspreise (Ursprungskalkulation stammt aus dem Jahr 2002) sowie Kostenerhöhungen durch Planänderungen. Die Details hierzu sind dem Nachtrag in der Anlage zu entnehmen. Im Endergebnis betragen die Gesamtkosten für diesen Bahnübergang somit voraussichtlich 425.613,05 €, sodass sich für die Stadt Crivitz ein zu tragendes Kostendrittel von 141.871,02 € ergibt. Zwischenzeitlich haben sich jedoch die Förderbedingungen wie folgt verändert:

  • Förderung gemäß kommunaler Straßenbau-Richtlinie (KommStrabauRL M-V) über das Straßenbauamt Schwerin mit einem Fördersatz von 75 %. (entspricht rd.106.403,00 €). Somit ergibt sich ein Eigenanteil (25 %) von rd. 35.468,00 €.

Hinweis: Für die Kreuzungsvereinbarung aus dem Jahr 2006 liegt bereits ein Zuwendungsbescheid über 95.659,67 € vor, der jedoch an die neuen Zahlen angepasst werden muss, d.h. Neubeantragung.

  • Für den verbliebenen Restbetrag von 35.468,00 € kann beim Innenministerium M-V ein Sonderbedarfsantrag gestellt werden. Hier wäre nach jetzigem Stand eine Förderung von max. 80 % möglich, sodass letztendlich ein Eigenanteil für die Stadt Crivitz von rd. 7.094,00 € verbleiben würde.

 

Voraussetzung für die vorgenannten Fördermittelbeantragungen ist eine unterzeichnete und genehmigte Kreuzungsvereinbarung. Im Ergebnis einer Fördermittelzusage würde dann in Abstimmung mit dem Straßenbauamt sowie der DB Netz AG ein Zahlungs- bzw. Finanzierungsplan über voraussichtlich 3 Jahre erstellt werden. Der Finanzierungsplan lt. vorliegendem Nachtrag muss dann ggf. entsprechend angepasst werden. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt den Nachtrag Nr. 1 zur Kreuzungsvereinbarung BÜ km 21,060 in Krudopp zu unterzeichnen. Das auf die Stadt Crivitz entfallende Kostendrittel beträgt 141.871,02 €. Nach Genehmigung des Nachtrages sind durch das Amt Crivitz Fördermittel beim Straßenbauamt Schwerin sowie Sonderbedarfsmittel beim Innenministerium M-V zu beantragen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2017 und 2018 müssen die entsprechenden Haushaltsmittel gemäß eines noch zu erstellenden Zahlungs- bzw. Finanzierungsplans eingestellt werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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