Beschlussvorlage - BV Cri SV 298/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheiten - Vereinfachtes Umlegungsverfahren "V20 Crivitz - Goldberger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Antje Zapf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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12.09.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf Grund von Differenzen zwischen Eigentum und Nutzung bzw. der Klärung der Erschließungssituation im Bereich der in der Anlage (Bestandskarte) dargestellten Grundstücke in Crivitz im Bereich der Goldberger Straße sind bodenordnerische Maßnahmen erforderlich.
Aus diesem Grund wird die gemeinsame Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin, Fachgebiet Bodenordnung, beauftragt, für die Stadt Crivitz (Umlegungsstelle) ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach §§ 80 – 84 BauGB durchzuführen. Der Umfang und die Kosten des Verfahrens sind dem beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen.
Eine Aussage zu den erwarteten Einnahmen kann erst nach erfolgter Vermessung und anschließender Bewertung der Grundstücke erfolgen. Aus der Erfahrung heraus kann jedoch eingeschätzt werden, dass für die Stadt Crivitz keine negativen finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind (Verfahren Eichholzsiedlung und Trammer Straße).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 12.09.2016,
auf dem Gebiet der Gemarkung Crivitz, Flur 30, Flurstücke: 32, 34/1, 34/2, 34/12, 34/13, 34/14, 34/15, 34/18, 34/19, 34/20, 34/24, 34/25, 34/26, 34/27, 34/29, 34/30, 34/32, 34/33, 34/43, 34/49, 34/50, 34/51, 34/52, 34/56, 34/57, 34/59, 34/60, 34/105, 34/106, 34/107, 34/108, 34/109, 34/110, 34/111, 34/112, 34/113, 34/114, 34/120, 71/1, 71/2, 71/3, 71/4, 71/5, 71/6, 73, 75/1, 75/3
ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (§§ 80 – 84 BauGB) durchzuführen.
Mit den Aufgaben der Geschäftsstelle nach § 6 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) beauftragt die Stadt Crivitz das Fachgebiet Bodenordnung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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471,2 kB
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