Beschlussvorlage - BV Cri SV 295/16

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Beim Kuchenbasar und Krippenspiel in der Kindertagesstätte Crivitz wurde eine Spendensammlung durchgeführt. Die Kita hat damit Spenden in Höhe von insgesamt 1.102,50 eingenommen.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden über 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Spenden für die Kindertagesstätte Crivitz in Höhe von insgesamt 1.102,50 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

1.102,50 € zur Deckung der Aufwendungen für die Kindertagesstätte Crivitz

 

 

 

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