Beschlussvorlage - BV Cri SV 295/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme für Kindertagesstätte Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Crivitz
|
Entscheidung
|
|
|
12.09.2016
|
Sachverhaltsdarstellung:
Beim Kuchenbasar und Krippenspiel in der Kindertagesstätte Crivitz wurde eine Spendensammlung durchgeführt. Die Kita hat damit Spenden in Höhe von insgesamt 1.102,50 € eingenommen.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden über 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.