Beschlussvorlage - BV Cri SV 294/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme für Stadtfest Crivitz - Förderung Heimat- und Kulturpflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Karin Lerge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.07.2016
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für das Stadtfest 2016 in Crivitz zur Förderung der Heimat- und Kulturpflege hat der Verein Bürger für Crivitz e.V. eine Spende in Höhe von 1.500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Absatz 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In der Hauptsatzung der Stadt Crivitz ist geregelt, dass die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden über 1.000,00 € im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V trifft.